Finanzamt Allmannshofen

Die Gemeinde Allmannshofen im Kreis Augsburg, Freistaat Bayern, gehört zum Einzugsbereich des Finanzamts Augsburg-Land. Als Einwohner haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung einzureichen und bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung kompetente Hilfe zu erhalten. Das Finanzamt ist auch für die Bearbeitung von Lohnsteuerangelegenheiten und Steuerbescheiden zuständig. Um keine Fristen zur Abgabe Ihrer Steuerunterlagen zu versäumen, sollten Sie sich über diese rechtzeitig informieren. Bei einem Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus könnte sich auch Ihr zuständiges Finanzamt ändern. Mithilfe unserer Finanzamt-Suchfunktion können Sie schnell ermitteln, welches Finanzamt für Ihren neuen Wohnort zuständig ist. Für alle steuerlichen Anliegen in Allmannshofen ist das Finanzamt Augsburg-Land der wichtigste Ansprechpartner.

Allmannshofen im Überblick

Einwohner 965 501 männlich
464 weiblich
Fläche 10,3 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 252

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die Hundesteuer war eine Luxussteuer für Reiche

Die Hundesteuer entstand als Luxusabgabe: Preußenkönig Friedrich Wilhelm III. besteuerte ab 1810 Hunde neben Dienstboten, Katzen und Pferden – wer sich Tiere zum Vergnügen leisten konnte, sollte auch zahlen. Die älteste erhaltene Hundesteuermarke („Freihund" Nr. 273) stammt von 1817.

Quelle: Stadtmuseum Berlin

Augsburg-Land

Adresse

Sieglindenstr. 19
86152 Augsburg

Kontakt

Telefon 0821 506-02
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0821 506-3270

Finanzamtsnummer

9102

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 07.30 – 13.00 Uhr
Di. 07.30 – 13.00 Uhr
Mi. 07.30 – 13.00 Uhr
Do. 07.30 – 13.00 Uhr
Fr. 07.30 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Hinweis

Online-Terminvereinbarung:
www.elster.de/eportal/uebersichtservicezentren
oder telefonisch: 0821/506-4410

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE76720000000072001505

BIC: MARKDEF1720

Zuständig für Postleitzahlen

86695

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Allmannshofen

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Grundsteuer A 400%
Grundsteuer B 400%
Gewerbesteuer 375%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank