Finanzamt Allmersbach im Tal

Allmersbach im Tal, gelegen im Rems-Murr-Kreis in Baden-Württemberg, wird vom Finanzamt Backnang betreut. Egal, ob Sie Ihre Einkommensteuererklärung abgeben oder Fragen zu steuerlichen Themen klären möchten, das Finanzamt steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Sie können sich über Lohnsteuer, Abgabefristen für Steuererklärungen sowie die Ausstellung von Steuerbescheiden informieren. Bei einem Umzug innerhalb des Bundeslandes oder sogar über die Gemeindegrenzen hinaus kann es sein, dass Sie ein anderes Finanzamt kontaktieren müssen. Um sicherzustellen, dass Sie die richtige Behörde erreichen, können Sie unseren Finanzamt-Finder verwenden. Dieser führt Sie direkt zu dem für Ihren Wohnort zuständigen Finanzamt.

Allmersbach im Tal im Überblick

Einwohner 259 130 männlich
129 weiblich
Fläche 4,1 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 201

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Tübingens Verpackungssteuer – höchstrichterlich abgesegnet

Seit 2022 verlangt Tübingen eine Steuer auf Einweg-Verpackungen, -Geschirr und -Besteck (z.B. 50 Cent pro Coffee-to-go-Becher). Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Steuer im Januar 2025 für zulässig – seither denken bundesweit zahlreiche Kommunen über eigene Verpackungssteuern nach.

Quelle: Bundesverfassungsgericht

Backnang

Adresse

Spinnerei 48
71522 Backnang

Postfach 1260 , 71502 Backnang

Kontakt

Telefon 07191 12-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07191 12-221

Finanzamtsnummer

2851

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE07600000000060201501

BIC: MARKDEF1600

Zuständig für Postleitzahlen

71571, 71573

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Allmersbach im Tal

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Grundsteuer A 320%
Grundsteuer B 350%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank