Finanzamt Allstedt

In der Stadt Allstedt im Kreis Mansfeld-Südharz, Sachsen-Anhalt, ist das Finanzamt Eisleben zuständig. Falls Sie in Allstedt wohnen und Ihre Einkommensteuererklärung abgeben möchten, können Sie dies direkt bei Ihrem zuständigen Finanzamt tun. Es bietet Ihnen umfassende Unterstützung bei allen Fragen zur steuerlichen Veranlagung, Lohnsteuer und den dazugehörigen Fristen. Informieren Sie sich rechtzeitig über die notwendigen Belege, um eine reibungslose Bearbeitung Ihrer Steuerangelegenheiten sicherzustellen. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus könnte eine Änderung Ihres zuständigen Finanzamts zur Folge haben. Um das für Ihren Wohnort zutreffende Finanzamt zu finden, nutzen Sie einfach unseren Finanzamt-Finder. Das Team des Finanzamts Eisleben freut sich darauf, Ihnen bei Ihren Anliegen weiterzuhelfen.

Allstedt im Überblick

Einwohner 7.535 3.783 männlich
3.752 weiblich
Fläche 150,5 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 73

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Eine Steuer nur im Rotlichtmilieu: das „Düsseldorfer Verfahren"

Beim „Düsseldorfer Verfahren" zieht der Bordellbetreiber von selbstständigen Sexarbeiterinnen pro Anwesenheitstag eine pauschale Steuervorauszahlung (regional meist 20–30 Euro) ein und leitet sie ans Finanzamt weiter. Diese Praxis gibt es seit 1966, ausschließlich in Deutschland – und bis heute ohne ausdrückliche gesetzliche Grundlage.

Quelle: Wikipedia – Düsseldorfer Verfahren

Eisleben

Adresse

Bahnhofsring 10
06295 Eisleben

Kontakt

Telefon 03475 725-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 03475 725-4600

Finanzamtsnummer

3118

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 12.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Eisleben

IBAN: DE49810000000080001508

BIC: MARKDEF1810

Zuständig für Postleitzahlen

06542

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Allstedt

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Grundsteuer A 363%
Grundsteuer B 411%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank