Finanzamt Alpenrod

Die Gemeinde Alpenrod im Westerwaldkreis in Rheinland-Pfalz gehört dem Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg an. Wenn Sie in Alpenrod leben und Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten, können Sie sich direkt an Ihr Finanzamt wenden. Dort erhalten Sie Hilfe bei sämtlichen steuerlichen Fragen, sei es zur Veranlagung oder zur Lohnsteuer. Es ist wichtig, Fristen zu beachten, um Ihre Steuererklärung rechtzeitig einzureichen. Zudem beantworten die Mitarbeiter des Finanzamts auch Fragen zu Steuerbescheiden und den erforderlichen Belegen. Finden Sie mit unserer Finanzamt-Suchfunktion schnell das zuständige Finanzamt für Ihren Wohnort. Denken Sie daran, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise einen Wechsel des zuständigen Finanzamts nach sich zieht, was Sie in Ihre Planungen einbeziehen sollten.

Alpenrod im Überblick

Einwohner 22.839 11.426 männlich
11.413 weiblich
Fläche 61,8 km²
Gemeindetyp Große Kreisstadt
Bundestagswahlkreis 292

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Auch die Liebe zahlt Steuern

Die Rechtsprechung stellte schon früh klar: Einkünfte aus Prostitution sind steuerpflichtig. Lange galten sie als „sonstige Einkünfte"; heute werden sie regulär besteuert – getreu dem römischen Grundsatz, dass Geld nicht stinkt.

Quelle: LTO – BFH zur Besteuerung der Sexarbeit

Altenkirchen-Hachenburg

Adresse

Frankfurter Str. 21
57610 Altenkirchen

Postfach 1260 , 57602 Altenkirchen

Kontakt

Telefon 02681/860
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 02681/8610090

Finanzamtsnummer

2702

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

57642, 57647

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Alpenrod

?
Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank