Finanzamt Alsheim

Als Einwohner von Alsheim, das im Landkreis Alzey-Worms in Rheinland-Pfalz liegt, sind die Bürger dem Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden zugeteilt. Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung abzugeben und sich bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung, Lohnsteuer und Fristen beraten zu lassen. Das Finanzamt bietet zudem Informationen zu Steuerbescheiden und den notwendigen Belegen, die für die Bearbeitung Ihrer Steuerangelegenheiten relevant sind. Denken Sie daran, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinweg dazu führen kann, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Nutzen Sie die praktische Suchfunktion unseres Finanzamt-Finders, um schnell das zuständige Finanzamt für Ihren Wohnort in Alsheim zu ermitteln. So sind Sie stets gut informiert über Ihre steuerlichen Pflichten.

Alsheim im Überblick

Einwohner 3.177 1.583 männlich
1.594 weiblich
Fläche 3,5 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 198

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Merz und der Bierdeckel – heute im Museum

In 2003 versprach Friedrich Merz eine Steuererklärung, die „auf einen Bierdeckel" passt. Der Original-Bierdeckel liegt heute im Haus der Geschichte in Bonn – neben Jens Lehmanns WM-Spickzettel. Merz selbst räumte später ein: „obwohl die Rechnung falsch ist".

Quelle: Haus der Geschichte

Worms-Kirchheimbolanden

Adresse

Karlsplatz 6
67549 Worms

Kontakt

Telefon 06241/30460
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06241 3046-65700

Finanzamtsnummer

2744

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

67577

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Alsheim

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Grundsteuer A 400%
Grundsteuer B 535%
Gewerbesteuer 400%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank