Finanzamt Alt Zauche-Wußwerk/Stara Niwa-Wózwjerch

In Alt Zauche-Wußwerk/Stara Niwa-Wózwjerch, die zur Gemeinde Dahme-Spreewald im Bundesland Brandenburg gehört, ist das Finanzamt Königs Wusterhausen zuständig. Die Einwohner dieser Gemeinde können ihre Einkommensteuererklärungen dort einreichen und erhalten Unterstützung bei allen Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Auch zu Themen wie Lohnsteuer und Fristen stehen die Mitarbeiter des Finanzamts bereit, um Ihnen zu helfen. Eine rechtzeitige Bereitstellung von Belegen ist dabei wichtig, um mögliche Verzögerungen zu vermeiden. Sollte ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinweg geplant sein, könnte dies einen Wechsel des zuständigen Finanzamts zur Folge haben. Nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion, um schnell das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt zu finden.

Alt Zauche-Wußwerk/Stara Niwa-Wózwjerch im Überblick

Einwohner 475 228 männlich
247 weiblich
Fläche 33,3 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 62

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Pferd 7 %, Esel 19 %

Lebende Pferde werden mit ermäßigten 7 % Mehrwertsteuer besteuert, lebende Esel dagegen mit vollen 19 %. Kurioserweise fallen Maultiere und Maulesel – Kreuzungen aus beiden – wieder unter die 7 %.

Quelle: evangelisch.de

Königs Wusterhausen

Adresse

Max-Werner-Straße 9
15711 Königs Wusterhausen

Kontakt

Telefon 03375 275-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

3049

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Königs Wusterhausen

IBAN: DE61100000000016001505

BIC: MARKDEF1100

Zuständig für Postleitzahlen

15913

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Alt Zauche-Wußwerk/Stara Niwa-Wózwjerch

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Grundsteuer A 315%
Grundsteuer B 405%
Gewerbesteuer 330%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank