Finanzamt Alteglofsheim

Die Gemeinde Alteglofsheim im Kreis Regensburg, Freistaat Bayern, gehört zum Finanzamt Regensburg. Hier können die Bürger ihre Einkommensteuererklärung einreichen und erhalten kompetente Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Es ist wichtig, die Fristen für die Einreichung der Steuererklärung im Auge zu behalten, um eventuelle Versäumniszuschläge zu vermeiden. Das Finanzamt Regensburg kümmert sich um die steuerlichen Belange der Einwohner von Alteglofsheim und kann bei der Klärung von Fragen bezüglich Lohnsteuer sowie Steuerbescheiden helfen. Sollten Sie zwischenzeitlich umziehen, beachten Sie, dass dies eine Zuständigkeitsänderung des Finanzamts zur Folge haben kann. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um schnell und unkompliziert das zuständige Finanzamt für Ihren Wohnort zu ermitteln.

Alteglofsheim im Überblick

Einwohner 3.171 1.565 männlich
1.606 weiblich
Fläche 13,2 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 232

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Oldtimer: 191,73 Euro pauschal – egal welcher Bolide

Wer ein H-Kennzeichen hat, zahlt für seinen Oldtimer eine pauschale Kfz-Steuer von genau 191,73 Euro im Jahr – unabhängig von Hubraum, PS oder CO₂-Ausstoß. Ein V12-Ferrari kostet damit steuerlich genauso viel wie ein alter Käfer.

Quelle: Finanztip

Regensburg

Adresse

Galgenbergstr. 31
93053 Regensburg

Kontakt

Telefon 0941 5024-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0941 5024-1199

Finanzamtsnummer

9244

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 07.30 – 15.00 Uhr
Di. 07.30 – 15.00 Uhr
Mi. 07.30 – 13.00 Uhr
Do. 07.30 – 17.30 Uhr
Fr. 07.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

BAYERISCHE LANDESBANK, MUENCHEN

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE32700500000004360467

BIC: BYLADEMMXXX

Zuständig für Postleitzahlen

93087

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Alteglofsheim

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Grundsteuer A 320%
Grundsteuer B 320%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank