Finanzamt Altenahr

Die Gemeinde Altenahr im Ahrweiler-Kreis in Rheinland-Pfalz ist dem Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler zugeordnet. Als Einwohner von Altenahr haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung direkt bei diesem Finanzamt einzureichen. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zu Lohnsteuerfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Finanzamts zur Verfügung. Es ist ratsam, alle Fristen im Blick zu behalten, um Verzögerungen bei der Ausstellung von Steuerbescheiden zu vermeiden. Ein Umzug, sei es innerhalb von Altenahr oder über die Grenzen hinaus, kann dazu führen, dass sich Ihr zuständiges Finanzamt ändert. Nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion, um schnell und einfach herauszufinden, welches Finanzamt für Ihre steuerlichen Angelegenheiten zuständig ist. So stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Belege rechtzeitig einreichen und alle steuerlichen Verpflichtungen erfüllen.

Altenahr im Überblick

Einwohner 51.483 25.834 männlich
25.649 weiblich
Fläche 39,0 km²
Gemeindetyp Große Kreisstadt
Bundestagswahlkreis 260

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Steueroase Monheim: nur 250 % Hebesatz

Die Stadt Monheim am Rhein lockt mit einem Gewerbesteuer-Hebesatz von nur 250 % – einem der niedrigsten Deutschlands (Bundesschnitt ~360 %). Das Konzept hat die einst hochverschuldete Stadt zur reichen Kommune gemacht und sich zum bundesweit diskutierten Modell entwickelt.

Quelle: Handelsblatt

Bad Neuenahr-Ahrweiler

Adresse

Römerstr. 5
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

Postfach 1209 , 53457 Bad Neuenahr-Ahrweiler

Kontakt

Telefon 02641/3820
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 02641/38212060

Finanzamtsnummer

2701

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

53505

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Altenahr

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Grundsteuer A 365%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank