Finanzamt Altendiez

In der Gemeinde Altendiez im Rhein-Lahn-Kreis, Rheinland-Pfalz, sind Sie an das Finanzamt Montabaur-Diez gebunden. Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung einzureichen und bei allen Fragen zur steuerlichen Veranlagung Unterstützung zu erhalten. Das Finanzamt informiert Sie auch über aktuelle Lohnsteuerfragen und die entsprechenden Fristen, die für Sie von Bedeutung sind. Sollten Sie in eine andere Gemeinde ziehen, bedenken Sie, dass möglicherweise ein anderes Finanzamt für Ihre steuerlichen Belange zuständig wird. Um schnell herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren neuen Wohnort zuständig ist, nutzen Sie einfach unseren Finanzamt-Finder, der Ihnen dabei hilft, die richtige Anlaufstelle zu finden.

Altendiez im Überblick

Einwohner 2.988 1.451 männlich
1.537 weiblich
Fläche 5,8 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 282

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Absetzbar?

Überraschend absetzbar – manchmal

Je nach Einzelfall haben Finanzgerichte schon ungewöhnliche Posten anerkannt: etwa Kosten für den CO2-Ausgleich einer Dienstreise oder Gesundheitsausgaben wie eine Magenverkleinerung. Aber Vorsicht: Vieles hängt am konkreten Fall – und für jeden anerkannten Kuriosfall gibt es mindestens einen abgelehnten.

Quelle: Springer Professional – 10 kuriose Geschichten aus dem Steuerrecht

Montabaur-Diez

Adresse

Koblenzer Str. 15
56410 Montabaur

Postfach 1461 , 56404 Montabaur

Kontakt

Telefon 02602/1210
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 02602/12127099

Finanzamtsnummer

2730

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

65624

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Altendiez

?
Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank