Finanzamt Altendorf

Altendorf gehört zum Kreis Schwandorf im Freistaat Bayern und ist dem Finanzamt Schwandorf mit der Außenstelle Neunburg vorm Wald zugeordnet. Wenn Sie in dieser Gemeinde wohnen und Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten, stehen Ihnen hier kompetente Ansprechpartner zur Verfügung. Das Finanzamt hilft Ihnen nicht nur bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung, sondern auch bei der Lohnsteuer und den damit verbundenen Fristen. Denken Sie daran, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus eventuell eine Zuständigkeitsänderung mit sich bringen kann. Um das für Sie zuständige Finanzamt zu ermitteln, nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder. In Altendorf ist es wichtig, alle notwendigen Belege und Unterlagen rechtzeitig einzureichen, um einen reibungslosen Ablauf Ihrer Steuerangelegenheiten zu gewährleisten.

Altendorf im Überblick

Einwohner 882 450 männlich
432 weiblich
Fläche 23,2 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 233

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Das Badezimmer und das häusliche Arbeitszimmer

Beim Streit ums häusliche Arbeitszimmer entschied der Bundesfinanzhof: Umbaukosten fürs Badezimmer sind nicht anteilig absetzbar. In der Diskussion um solche Fälle kursiert sogar die Anekdote eines „Toiletten-Tagebuchs", mit dem ein beruflicher Nutzungsanteil belegt werden sollte – ohne Erfolg.

Quelle: Bundesfinanzhof, Az. VIII R 16/15

Schwandorf mit Außenstelle Neunburg v. W.

Adresse

Friedrich-Ebert-Str. 59
92421 Schwandorf

Kontakt

Telefon 09431 382-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 09431 382-111

Finanzamtsnummer

9248

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 07.30 – 12.00 Uhr
Di. 07.30 – 12.00 Uhr
Mi. 07.30 – 12.00 Uhr
Do. 07.30 – 12.00 Uhr
Fr. 07.30 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

BAYERISCHE LANDESBANK, MUENCHEN

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE35700500000004360607

BIC: BYLADEMMXXX

Zuständig für Postleitzahlen

92540

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Altendorf

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Grundsteuer A 420%
Grundsteuer B 400%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank