Finanzamt Altenmedingen

Altenmedingen, eine Gemeinde im Kreis Uelzen in Niedersachsen, wird vom Finanzamt Uelzen-Lüchow betreut. Wenn Sie in Altenmedingen leben und Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten, können Sie dies direkt bei Ihrem zuständigen Finanzamt tun. Dort erhalten Sie auch Unterstützung bei Fragen zur Lohnsteuer und zur steuerlichen Veranlagung. Achten Sie darauf, alle erforderlichen Belege fristgerecht einzureichen, um mögliche Verzögerungen zu vermeiden. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um Informationen über Ihr zuständiges Finanzamt zu erhalten. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus kann bedeuten, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Bleiben Sie informiert, um Ihre steuerlichen Verpflichtungen problemlos zu erfüllen.

Altenmedingen im Überblick

Einwohner 1.429 696 männlich
733 weiblich
Fläche 48,2 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 44

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Bayern und das Bier-Sonderrecht

Die Biersteuer ist eine deutsche Kuriosität: Sie wird vom Zoll (einer Bundesbehörde) verwaltet, ihr Aufkommen steht aber den Bundesländern zu. Bayern bestand bei der Schaffung des Grundgesetzes ausdrücklich auf dieser Sonderregelung.

Quelle: Destatis – Verbrauchsteuern

Uelzen-Lüchow

Adresse

Am Königsberg 3
29525 Uelzen

Kontakt

Telefon 0581 803-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2347

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 17.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

SPARKASSE UELZEN LUECHOW-DANNENBERG

Kontoinhaber: Finanzamt Uelzen-Lüchow

IBAN: DE40258501100000000026

BIC: NOLADE21UEL

Zuständig für Postleitzahlen

29575

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Altenmedingen

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Grundsteuer A 420%
Grundsteuer B 420%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank