Finanzamt Altenstadt

Altenstadt, gelegen im Wetteraukreis in Hessen, ist dem Finanzamt Nidda zugeordnet. Wenn Sie in Altenstadt wohnen, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einreichen und sich bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung beraten lassen. Auch Unterstützung bei der Lohnsteuer sowie Informationen zu Fristen und zur Einreichung von Steuerbescheiden erhalten Sie hier. Beachten Sie, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus dazu führen kann, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Um das passende Finanzamt für Ihren Wohnort zu ermitteln, nutzen Sie unsere praktische Finanzamt-Finder-Funktion. Die Mitarbeiter des Finanzamts Nidda sind stets bereit, Ihnen bei allen steuerlichen Belangen zu helfen und sicherzustellen, dass Sie alle Anforderungen fristgerecht erfüllen.

Altenstadt im Überblick

Einwohner 12.764 6.327 männlich
6.437 weiblich
Fläche 30,1 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 174

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Kaffee wird besteuert – aber nur geröstet

Deutschland erhebt eine eigene Kaffeesteuer (2,19 Euro je Kilo Röstkaffee, 4,78 Euro je Kilo löslicher Kaffee) – weltweit machen das nur noch wenige Länder wie Belgien und Dänemark. Kurios: Rohe, ungeröstete Kaffeebohnen sind steuerfrei; erst das Rösten macht den Kaffee steuerpflichtig.

Quelle: Zoll – Kaffeesteuer

Nidda

Adresse

Ludwigstraße 39
63667 Nidda

Postfach 1180 , 63658 Nidda

Kontakt

Telefon 06043 805-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2634

Hinweis

Telefonische Servicezeiten in den Finanzämtern werden ausgeweitet und Finanzservicestellen für individuelle Termine geöffnet.

Ab 01.09.2020 sind unsere hessischen Finanzämter durchgängig montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr telefonisch erreichbar. Ein Termin vor Ort ist dennoch notwendig? Kein Problem! Ab 01.09. kann dieser telefonisch vereinbart werden. Mehr dazu finden Sie unter » www.finanzamt.hessen.de.
Das Finanzamt Nidda ist ab dem 01.12.2022 für die Besteuerung natürlicher Personen mit Überschusseinkünften (Arbeitnehmerveranlagungen) mit den Anfangsbuchstaben L bis Z zuständig. Für die Buchstaben A bis K ist seit dem 01.12.2021 das Finanzamt Gelnhausen (BUFA-Nr. 2619) zuständig.

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Nidda

IBAN: DE58500000000050601501

BIC: MARKDEF1500

Zuständig für Postleitzahlen

63668, 63669, 63671, 63674

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Altenstadt

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Grundsteuer A 335%
Grundsteuer B 395%
Gewerbesteuer 370%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank