Finanzamt Altheim

Altheim im Biberach-Kreis, Baden-Württemberg, gehört zur Zuständigkeit der Außenstelle Riedlingen des Finanzamts Biberach. Wenn Sie in Altheim wohnen und Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten, können Sie dies direkt bei der Außenstelle Riedlingen erledigen. Die Fachkräfte dort stehen Ihnen auch bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung sowie bei Anliegen zur Lohnsteuer zur Verfügung. Auch Informationen über Fristen und Steuerbescheide können Sie dort erhalten. Bei einem Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus sollten Sie beachten, dass möglicherweise ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Um ganz sicher zu gehen, nutzen Sie unsere Finanzamt-Finder-Funktion, um das entsprechende Finanzamt für Ihren Wohnort zu finden und Ihre steuerlichen Angelegenheiten unkompliziert zu klären.

Altheim im Überblick

Einwohner 3.889 1.938 männlich
1.951 weiblich
Fläche 8,7 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 205

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Umzug fürs Homeoffice? Finanzamt zahlt nicht mit

Wer in eine größere Wohnung zieht, um endlich ein Arbeitszimmer einzurichten, kann die Umzugskosten nicht absetzen. Der Bundesfinanzhof entschied 2025: Ein solcher Umzug zählt zur privaten Lebensführung – auch im Homeoffice-Zeitalter.

Quelle: Bundesfinanzhof, Az. VI R 3/23

Biberach Außenstelle Riedlingen

Adresse

Bahnhofstr. 11
88400 Biberach

Kontakt

Telefon 07351 59-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07351 591005

Finanzamtsnummer

2879

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Hinweis

Kirchstr. 30, Riedlingen ist die Besucheradresse der Außenstelle, Postanschrift: Bahnhofstr. 11, 88400 Biberach

Bankverbindung

KREISSPARKASSE BIBERACH

IBAN: DE27654500700000000017

BIC: SBCRDE66XXX

Zuständig für Postleitzahlen

88499

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Altheim

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Grundsteuer A 320%
Grundsteuer B 300%
Gewerbesteuer 340%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank