Finanzamt Altheim

Die Gemeinde Altheim im Alb-Donau-Kreis in Baden-Württemberg ist dem Finanzamt Ehingen zugeordnet. Als Einwohner haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung bei diesem Finanzamt einzureichen. Die Mitarbeiter stehen Ihnen bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung, Lohnsteuer und den erforderlichen Belegen zur Verfügung. Es ist essentiell, die Fristen zur Einreichung Ihrer Steuererklärung im Blick zu behalten, um Verzögerungen zu vermeiden. Sollten Sie über einen Umzug nachdenken, sei es innerhalb der Gemeinde oder in eine andere, beachten Sie, dass sich Ihr zuständiges Finanzamt möglicherweise ändern könnte. Nutzen Sie daher unseren Finanzamt-Finder, um das für Ihren aktuellen Wohnort zuständige Finanzamt zu finden und sicherzustellen, dass Sie alle steuerlichen Angelegenheiten korrekt abwickeln.

Altheim im Überblick

Einwohner 597 294 männlich
303 weiblich
Fläche 11,2 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 210

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

193 Paragrafen für die Einkommensteuer – es ginge auch in 31

Allein das Einkommensteuergesetz umfasst rund 193 Paragrafen und ausgedruckt mit Anlagen etwa 235 Seiten. Steuerrechtler Paul Kirchhof legte 2011 einen Gegenentwurf vor, der dieselbe Steuer in nur 31 Paragrafen auf rund sieben Druckseiten regeln sollte.

Quelle: Wikipedia – Einkommensteuergesetz (Deutschland)

Ehingen

Adresse

Hehlestr. 19
89584 Ehingen

Kontakt

Telefon 07391/5080
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07391/508260

Finanzamtsnummer

2858

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE56630000000063001502

BIC: MARKDEF1630

Zuständig für Postleitzahlen

89605

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Altheim

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Grundsteuer A 370%
Grundsteuer B 350%
Gewerbesteuer 340%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank