Finanzamt Althüttendorf

In Althüttendorf, einer Gemeinde im Kreis Barnim in Brandenburg, ist das Finanzamt Eberswalde für die steuerlichen Anliegen der Bürger zuständig. Hier können Sie Ihre Einkommensteuererklärung einreichen und sich über die steuerliche Veranlagung informieren. Das Finanzamt unterstützt Sie nicht nur bei der Lohnsteuer, sondern auch bei der Beantwortung von Fragen zu Steuerbescheiden und der Einreichung von Belegen. Beachten Sie bitte die Fristen für die Einreichung Ihrer Unterlagen, um keine Nachteile zu riskieren. Wenn Sie planen, über die Gemeindegrenzen hinweg umzuziehen, könnte ein Wechsel des zuständigen Finanzamts notwendig sein. Um sicherzustellen, dass Sie beim richtigen Finanzamt sind, nutzen Sie einfach unsere Finanzamt-Suchfunktion. Das Finanzamt Eberswalde ist für Sie da, um Ihnen bei Ihren steuerlichen Fragen zur Seite zu stehen.

Althüttendorf im Überblick

Einwohner 675 338 männlich
337 weiblich
Fläche 18,8 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 57

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die Zweitwohnungsteuer wurde am Bodensee erfunden

Die erste Zweitwohnungsteuer Deutschlands führte 1973 die Kurstadt Überlingen am Bodensee ein – damit Ferienhausbesitzer, die Infrastruktur nutzten aber anderswo gemeldet waren, mitzahlten. 1983 bestätigte das Bundesverfassungsgericht sie als zulässige örtliche Aufwandsteuer.

Quelle: Wikipedia – Zweitwohnsitzsteuer

Eberswalde

Adresse

Tramper Chaussee 5
16225 Eberswalde

Kontakt

Telefon 03334 275-4000
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

3065

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Eberswalde

IBAN: DE22100000000017001501

BIC: MARKDEF1100

Zuständig für Postleitzahlen

16247

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Althüttendorf

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Grundsteuer A 650%
Grundsteuer B 410%
Gewerbesteuer 315%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank