Finanzamt Altlandsberg

Die Stadt Altlandsberg im Kreis Märkisch-Oderland, Brandenburg, gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Strausberg. Hier haben die Einwohner die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung komfortabel einzureichen und sich bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung beraten zu lassen. Das Finanzamt informiert auch über Lohnsteuer und gibt Hilfestellungen, um die Fristen für Steuerbescheide zu beachten. Bei einem Umzug ist es wichtig zu wissen, dass sich die Zuständigkeit Ihres Finanzamts ändern kann, wenn Sie über die Gemeindegrenzen hinausziehen. Unser Finanzamt-Finder hilft Ihnen dabei, schnell das passende Finanzamt zu finden. In Altlandsberg stehen Ihnen viele Ressourcen zur Verfügung, um Ihre steuerlichen Fragen kompetent zu klären.

Altlandsberg im Überblick

Einwohner 9.630 4.723 männlich
4.907 weiblich
Fläche 106,6 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 59

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Zwei Steuern tragen mehr als die Hälfte

Von den knapp 40 Steuerarten in Deutschland bringen allein die Umsatzsteuer (2024: 302 Mrd. Euro) und die Lohnsteuer (249 Mrd. Euro) den Löwenanteil – zusammen rund 60 Prozent des gesamten Steueraufkommens.

Quelle: Destatis – Steuereinnahmen 2024

Strausberg

Adresse

Prötzeler Chaussee 12
15344 Strausberg

Kontakt

Telefon 03341 342-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

3064

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Strausberg

IBAN: DE38100000000017001504

BIC: MARKDEF1100

Zuständig für Postleitzahlen

15345

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Altlandsberg

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Grundsteuer A 350%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 320%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank