Finanzamt Altlußheim

Die Gemeinde Altlußheim gehört zum Rhein-Neckar-Kreis in Baden-Württemberg und wird vom Finanzamt Schwetzingen betreut. Hier können die Bürger ihre Einkommensteuererklärung abgeben und sich bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung beraten lassen. Auch Anliegen zur Lohnsteuer sind dort gut aufgehoben. Es ist wichtig, die Fristen zur Einreichung von Steuererklärungen im Blick zu behalten, um mögliche Nachteile zu vermeiden. Wenn Sie Steuerbescheide oder Belege einreichen möchten, steht Ihnen das Finanzamt Schwetzingen mit Rat und Tat zur Seite. Beachten Sie, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise einen Wechsel des zuständigen Finanzamts nach sich zieht. Um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihre neue Adresse zuständig ist, nutzen Sie unseren praktischen Finanzamt-Finder. Das Finanzamt Schwetzingen ist somit eine wichtige Anlaufstelle für alle steuerlichen Fragen in Altlußheim.

Altlußheim im Überblick

Einwohner 225 121 männlich
104 weiblich
Fläche 4,3 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 202

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die „Türkensteuer" – Krieg gegen die Osmanen auf Pump

Vom 15. bis 18. Jahrhundert finanzierte das Heilige Römische Reich die Abwehr der Osmanen über die „Türkensteuer" (auch „Türkenpfennig" oder „Gemeiner Pfennig"). Der Kaiser durfte sie nicht einfach erheben, sondern musste die Reichsstände auf den Reichstagen darum bitten.

Quelle: regionalgeschichte.net

Schwetzingen

Adresse

Schloss
68723 Schwetzingen

Kontakt

Telefon 06202 81-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06202 81-298

Finanzamtsnummer

2843

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

SPARKASSE HEIDELBERG

IBAN: DE89672500200025008111

BIC: SOLADES1HDB

Zuständig für Postleitzahlen

68800, 68801, 68804

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Altlußheim

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Grundsteuer A 350%
Grundsteuer B 350%
Gewerbesteuer 370%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank