Finanzamt Altmannstein

Altmannstein, eine Gemeinde im Kreis Eichstätt im Freistaat Bayern, wird vom Finanzamt Eichstätt betreut. Wenn Sie in Altmannstein wohnen und Ihre Einkommensteuererklärung abgeben möchten oder Fragen zur steuerlichen Veranlagung haben, ist das Finanzamt der richtige Ansprechpartner für Sie. Die Mitarbeiter sind Ihnen auch bei der Klärung von Lohnsteuerfragen oder der Einreichung von Belegen gerne behilflich. Beachten Sie bitte, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde dazu führen kann, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Um herauszufinden, welches Finanzamt Ihnen zugeteilt ist, können Sie unsere nützliche Finanzamt-Suchfunktion verwenden. Diese hilft Ihnen, schnell und unkompliziert das passende Finanzamt zu finden.

Altmannstein im Überblick

Einwohner 7.150 3.647 männlich
3.503 weiblich
Fläche 114,1 km²
Gemeindetyp Markt
Bundestagswahlkreis 215

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Zwölf lebende Spatzen pro Jahr

Im 18. Jahrhundert musste in Württemberg unter Herzog Karl Eugen jeder Untertan jährlich zwölf lebende Spatzen abliefern – als eine Art Schädlingsbekämpfungs-Abgabe. Wer nicht lieferte, zahlte eine Geldbuße; wer ordentlich lieferte, bekam sogar sechs Kreuzer Aufwandsentschädigung.

Quelle: Finanzfüchse Sachsen – Kuriose Steuern

Eichstätt

Adresse

Residenzplatz 8
85072 Eichstätt

Postfach 1163 , 85065 Eichstätt

Kontakt

Telefon 08421 6007-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 08421 6007-400

Finanzamtsnummer

9171

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. 08.00 – 12.00 Uhr
Do. 07.30 – 17.00 Uhr
Fr. 08.00 – 11.30 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE24700000000072101505

BIC: MARKDEF1700

Zuständig für Postleitzahlen

93336

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Altmannstein

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Grundsteuer A 300%
Grundsteuer B 300%
Gewerbesteuer 300%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank