Finanzamt Altötting

Die Gemeinde Altötting im gleichnamigen Landkreis hat das Finanzamt Burghausen als zuständige Behörde für steuerliche Anliegen. Hier können die Bürger ihre Einkommensteuererklärung einreichen und sich bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung an die Mitarbeiter wenden. Die Unterstützung bei Lohnsteuerfragen ist ebenfalls ein wichtiger Bestandteil des Services. Es ist ratsam, die Fristen für die Abgabe der Steuererklärung im Blick zu behalten, um unangenehme Missverständnisse zu vermeiden. Bei einem Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus kann es sein, dass ein anderes Finanzamt zuständig wird, was zusätzliche Veränderungen mit sich bringen kann. Um schnell und einfach das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt zu finden, nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder. Das Finanzamt Burghausen steht Ihnen in Altötting bei allen steuerlichen Anliegen zur Verfügung und bietet wertvolle Unterstützung.

Altötting im Überblick

Einwohner 13.138 6.344 männlich
6.794 weiblich
Fläche 23,1 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 211

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die Zweitwohnungsteuer wurde am Bodensee erfunden

Die erste Zweitwohnungsteuer Deutschlands führte 1973 die Kurstadt Überlingen am Bodensee ein – damit Ferienhausbesitzer, die Infrastruktur nutzten aber anderswo gemeldet waren, mitzahlten. 1983 bestätigte das Bundesverfassungsgericht sie als zulässige örtliche Aufwandsteuer.

Quelle: Wikipedia – Zweitwohnsitzsteuer

Burghausen

Adresse

Tittmoninger Str. 1
84489 Burghausen

Postfach 1257 , 84480 Burghausen

Kontakt

Telefon 08677 8706-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 08677 8706-100

Finanzamtsnummer

9106

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 08.00 – 13.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. 08.00 – 12.00 Uhr
Do. 08.00 – 16.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE36700000000071001503

BIC: MARKDEF1700

Zuständig für Postleitzahlen

84495, 84496, 84497, 84498, 84503

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Altötting

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Grundsteuer A 360%
Grundsteuer B 360%
Gewerbesteuer 370%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank