Finanzamt Altrip

In Altrip, einer Gemeinde im Rhein-Pfalz-Kreis in Rheinland-Pfalz, ist das Finanzamt Speyer-Germersheim für alle steuerlichen Belange der Bürger zuständig. Wenn Sie Ihre Einkommensteuererklärung einreichen oder Fragen zur steuerlichen Veranlagung haben, steht Ihnen das Finanzamt Speyer-Germersheim mit Rat und Tat zur Seite. Auch Informationen zu Lohnsteuer, Fristen und Steuerbescheiden erhalten Sie dort. Wichtig ist zu beachten, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise einen Wechsel des zuständigen Finanzamts zur Folge hat. Um das für Sie zuständige Finanzamt schnell herauszufinden, nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder. Dieser ermöglicht es Ihnen, einfach und unkompliziert die richtigen Informationen zu finden. So sind Sie in Altrip gut auf Ihre steuerlichen Verpflichtungen vorbereitet.

Altrip im Überblick

Einwohner 397 199 männlich
198 weiblich
Fläche 3,7 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 203

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die Sekt-Steuer für eine längst versunkene Flotte

Die Schaumweinsteuer wurde 1902 von Kaiser Wilhelm II. eingeführt, um den Aufbau der kaiserlichen Kriegsflotte mitzufinanzieren. Bis heute zahlt man auf jede Flasche Sekt rund 1,02 Euro extra – allein 2019 brachte das dem Staat 377 Millionen Euro.

Quelle: Wikipedia – Schaumweinsteuer

Speyer-Germersheim

Adresse

Johannesstr. 9
67346 Speyer

Postfach 1309 , 67323 Speyer

Kontakt

Telefon 06232/60170
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06232/601733431

Finanzamtsnummer

2741

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

67118, 67119, 67122

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Altrip

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank