Finanzamt Altweidelbach

Die Gemeinde Altweidelbach liegt im Rhein-Hunsrück-Kreis in Rheinland-Pfalz und wird vom Finanzamt Simmern-Zell betreut. Als Bürger von Altweidelbach haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung bequem beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Darüber hinaus stehen Ihnen die Mitarbeiter des Finanzamts für Fragen zur steuerlichen Veranlagung und zur Lohnsteuer zur Verfügung. Achten Sie darauf, die Fristen zur Abgabe Ihrer Steuererklärungen einzuhalten, um nachteilige Konsequenzen zu vermeiden. Auch die Einsichtnahme in Steuerbescheide sowie das Einreichen erforderlicher Belege wird hier unterstützt. Wenn Sie innerhalb von Deutschland umziehen, kann dies dazu führen, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion, um das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt zu ermitteln.

Altweidelbach im Überblick

Einwohner 5.559 2.809 männlich
2.750 weiblich
Fläche 20,9 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 283

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Steueroase Monheim: nur 250 % Hebesatz

Die Stadt Monheim am Rhein lockt mit einem Gewerbesteuer-Hebesatz von nur 250 % – einem der niedrigsten Deutschlands (Bundesschnitt ~360 %). Das Konzept hat die einst hochverschuldete Stadt zur reichen Kommune gemacht und sich zum bundesweit diskutierten Modell entwickelt.

Quelle: Handelsblatt

Simmern-Zell

Adresse

Schlossstr. 42
56856 Zell

Kontakt

Telefon 06761/8550
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06761/85532053

Finanzamtsnummer

2740

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

55469

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Altweidelbach

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank