Finanzamt Alzey

Die Stadt Alzey, im Landkreis Alzey-Worms von Rheinland-Pfalz gelegen, wird vom Finanzamt Bingen-Alzey betreut. Als Bürger dieser Stadt können Sie Ihre Einkommensteuererklärung hier einreichen und erhalten Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung sowie zur Lohnsteuer. Darüber hinaus stehen Ihnen die Mitarbeiter des Finanzamts bei der Klärung von Fristen und Steuerbescheiden zur Seite und geben Auskunft über die erforderlichen Belege. Falls Sie planen, innerhalb von Alzey umzuziehen oder die Gemeindegrenzen zu überschreiten, beachten Sie bitte, dass sich die Zuständigkeit des Finanzamts ändern könnte. Um sicherzustellen, dass Sie die richtigen Informationen erhalten, nutzen Sie einfach unseren Finanzamt-Finder. So behalten Sie den Überblick über Ihre steuerlichen Angelegenheiten und können alle notwendigen Schritte rechtzeitig unternehmen.

Alzey im Überblick

Einwohner 3.373 1.638 männlich
1.735 weiblich
Fläche 3,8 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 198

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Umzug fürs Homeoffice? Finanzamt zahlt nicht mit

Wer in eine größere Wohnung zieht, um endlich ein Arbeitszimmer einzurichten, kann die Umzugskosten nicht absetzen. Der Bundesfinanzhof entschied 2025: Ein solcher Umzug zählt zur privaten Lebensführung – auch im Homeoffice-Zeitalter.

Quelle: Bundesfinanzhof, Az. VI R 3/23

Bingen-Alzey

Adresse

Rochusallee 10
55411 Bingen

Kontakt

Telefon 06721/7060
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06721/70614080

Finanzamtsnummer

2708

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

55219, 55220, 55221, 55222, 55223, 55224, 55232

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Alzey

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 385%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank