Finanzamt Am Mellensee

In der Gemeinde Am Mellensee, die im Kreis Teltow-Fläming in Brandenburg liegt, ist das Finanzamt Luckenwalde für die steuerlichen Belange zuständig. Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung umfassend einreichen zu lassen und erhalten Antworten auf alle Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Zudem stehen die Mitarbeiter des Finanzamts Luckenwalde Ihnen bei der Lohnsteuer zur Seite und informieren Sie über relevante Fristen und Steuerbescheide. Belege können ebenfalls im Finanzamt eingereicht werden, was einen reibungslosen Ablauf Ihrer steuerlichen Angelegenheiten sicherstellt. Denken Sie daran, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus zur Folge haben kann, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Um das korrekte Finanzamt zu finden, nutzen Sie bitte unsere benutzerfreundliche Suchfunktion. Das Finanzamt Luckenwalde ist darauf spezialisiert, den Einwohnern von Am Mellensee in allen steuerlichen Fragen unterstützend zur Seite zu stehen.

Am Mellensee im Überblick

Einwohner 7.224 3.627 männlich
3.597 weiblich
Fläche 104,7 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 62

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Eine Milliarde Euro – nur aus Kaffee

Die deutsche Kaffeesteuer bringt dem Bund rund eine Milliarde Euro pro Jahr. Eine im 18. Jahrhundert eingeführte Abgabe sorgt also bis heute für Milliardeneinnahmen – beim morgendlichen Kaffee trinkt jeder ein Stück Steuergeschichte mit.

Quelle: Wikipedia – Kaffeesteuergesetz (Deutschland)

Luckenwalde

Adresse

Erich-Mendelsohn-Straße 2
14943 Luckenwalde

Kontakt

Telefon 03371 606-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

3050

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Luckenwalde

IBAN: DE88100000000016001504

BIC: MARKDEF1100

Zuständig für Postleitzahlen

15838

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Am Mellensee

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Grundsteuer A 306%
Grundsteuer B 394%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank