Finanzamt Ammeldingen an der Our

Ammeldingen an der Our, die im Eifelkreis Bitburg-Prüm in Rheinland-Pfalz liegt, hat das Finanzamt Bitburg-Prüm als Ansprechpartner für steuerliche Belange. Hier können Sie Ihre Einkommensteuererklärung einreichen und erhalten Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Die Mitarbeitenden des Finanzamts helfen Ihnen auch gerne bei der Klärung Ihrer Lohnsteuerfragen und stehen Ihnen für Informationen zu Fristen zur Verfügung. Zudem kümmern sie sich um die Ausstellung von Steuerbescheiden und die Verwaltung Ihrer Belege. Denken Sie daran, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus zu einem Wechsel des zuständigen Finanzamts führen kann. Mithilfe unseres Finanzamt-Finders lässt sich schnell und unkompliziert herausfinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist.

Ammeldingen an der Our im Überblick

Einwohner 936 476 männlich
460 weiblich
Fläche 4,2 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 196

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Fast eine Billion Euro Steuern in einem Jahr

2024 nahm der deutsche Staat rund 947,7 Milliarden Euro an Steuern ein – ein Plus von 32 Milliarden gegenüber dem Vorjahr. Für 2025 weist die amtliche Statistik bereits rund 990 Milliarden Euro aus, die Schwelle zur Steuer-Billion rückt näher.

Quelle: Destatis – Steuereinnahmen

Bitburg-Prüm

Adresse

Kölner Straße 20
54634 Bitburg

Postfach 1252 , 54622 Bitburg

Kontakt

Telefon 06561/6030
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06561/60315090

Finanzamtsnummer

2710

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Bitburg-Prüm

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

54675

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Ammeldingen an der Our

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Grundsteuer A 500%
Grundsteuer B 500%
Gewerbesteuer 420%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank