Finanzamt Ampfing

Die Gemeinde Ampfing im Kreis Mühldorf a.Inn im Freistaat Bayern unterliegt dem Finanzamt Mühldorf. Hier können Sie Ihre Einkommensteuererklärung einreichen und erhalten Unterstützung zu allen Fragen der steuerlichen Veranlagung. Das Finanzamt ist auch Ansprechpartner für Themen rund um die Lohnsteuer sowie für die Ausstellung von Steuerbescheiden. Bitte beachten Sie die erforderlichen Fristen zur Abgabe Ihrer Steuerunterlagen. Falls Sie in eine andere Gemeinde umziehen, kann sich Ihr zuständiges Finanzamt ändern. Um schnell das für Sie zuständige Finanzamt zu finden, nutzen Sie einfach unseren Finanzamt-Finder.

Ampfing im Überblick

Einwohner 7.234 3.644 männlich
3.590 weiblich
Fläche 31,1 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 211

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Faktencheck: Sind 80 % der Steuerliteratur weltweit deutsch?

Politiker behaupteten oft, 60 bis 80 Prozent der weltweiten Steuerliteratur seien auf Deutsch verfasst. Eine Auswertung der weltgrößten Steuerbibliothek in Amsterdam zeigte jedoch: Es sind nur rund 15 Prozent. Deutsche schreiben zwar viel über Steuern, aber bei Weitem nicht 80 Prozent.

Quelle: DIW Berlin – Steuerliteratur-Mythos

Mühldorf

Adresse

Katharinenplatz 16
84453 Mühldorf

Postfach 1369 , 84445 Mühldorf

Kontakt

Telefon 08631 616-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 08631 616-100

Finanzamtsnummer

9141

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 07.45 – 13.00 Uhr
Di. 07.45 – 13.00 Uhr
Mi. 07.45 – 13.00 Uhr
Do. 07.45 – 17.00 Uhr
Fr. 07.45 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Hinweis

Online-Terminvereinbarung:
www.elster.de/eportal/uebersichtservicezentren
oder telefonisch: 08631/616-338

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE36700000000071001503

BIC: MARKDEF1700

Zuständig für Postleitzahlen

84534, 84535, 84536, 84539

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Ampfing

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Grundsteuer A 380%
Grundsteuer B 350%
Gewerbesteuer 330%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank