Finanzamt Amstetten

Die Gemeinde Amstetten im Alb-Donau-Kreis (Baden-Württemberg) ist dem Finanzamt Ulm zugeordnet. Hier haben die Bürger die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung sowohl persönlich als auch elektronisch bei ihrem zuständigen Finanzamt einzureichen. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung, Lohnsteuer oder zur Gültigkeit von Steuerbescheiden stehen die Mitarbeiter des Finanzamts Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Achten Sie darauf, die Fristen zur Einreichung von Dokumenten einzuhalten, um zusätzliche Gebühren zu vermeiden. Sollten Sie in eine andere Gemeinde umziehen, kann sich Ihr zuständiges Finanzamt ändern. Um zu erfahren, welches Finanzamt für Ihren neuen Wohnort zuständig ist, nutzen Sie bitte unsere hilfreiche Suchfunktion. Das Finanzamt Ulm bietet zudem Unterstützung bei der Zusammenstellung aller notwendigen Belege, die Sie für Ihre Steuererklärung benötigen.

Amstetten im Überblick

Einwohner 723 366 männlich
357 weiblich
Fläche 8,5 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 210

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die Sekt-Steuer für eine längst versunkene Flotte

Die Schaumweinsteuer wurde 1902 von Kaiser Wilhelm II. eingeführt, um den Aufbau der kaiserlichen Kriegsflotte mitzufinanzieren. Bis heute zahlt man auf jede Flasche Sekt rund 1,02 Euro extra – allein 2019 brachte das dem Staat 377 Millionen Euro.

Quelle: Wikipedia – Schaumweinsteuer

Ulm

Adresse

Wagnerstr. 2
89077 Ulm

Postfach 1860 , 89008 Ulm

Kontakt

Telefon 0731/1030
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0731/103800

Finanzamtsnummer

2888

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE13630000000063001500

BIC: MARKDEF1630

Zuständig für Postleitzahlen

73338, 73340

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Amstetten

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Grundsteuer A 320%
Grundsteuer B 300%
Gewerbesteuer 340%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank