Finanzamt Amt Neuhaus

Die Gemeinde Amt Neuhaus im Kreis Lüneburg in Niedersachsen wird vom Finanzamt Lüneburg betreut. Hier haben die Einwohner die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung einzureichen und erhalten Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Es ist wichtig, die geltenden Fristen zu beachten, um rechtzeitig alle erforderlichen Unterlagen, wie Belege, einzureichen. Bei Unsicherheiten bezüglich von Steuerbescheiden können Sie sich ebenfalls an das Finanzamt wenden. Wenn Sie vorhaben, in eine andere Gemeinde umzuziehen, denken Sie daran, dass sich dadurch möglicherweise auch die Zuständigkeit Ihres Finanzamtes ändert. Um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist, nutzen Sie einfach unsere Finanzamt-Suchfunktion. So behalten Sie den Überblick über Ihre steuerlichen Pflichten und können diese problemlos erfüllen.

Amt Neuhaus im Überblick

Einwohner 4.592 2.371 männlich
2.221 weiblich
Fläche 238,0 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 37

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Hunde zahlen, Katzen nicht

Die Hundesteuer gibt es in Deutschland seit dem 19. Jahrhundert – Katzen, Wellensittiche oder Pferde bleiben dagegen steuerfrei. Je nach Gemeinde reicht der Satz von 0 Euro bis über 1.000 Euro im Jahr für einen „Listenhund".

Quelle: Destatis – Rekordeinnahmen Hundesteuer

Lüneburg

Adresse

Am Alt. Eisenwerk 4
21339 Lüneburg

Postfach 1540 , 21305 Lüneburg

Kontakt

Telefon 04131 305-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2333

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. 08.00 – 12.00 Uhr
Do. 08.00 – 12.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

SPARKASSE LUENEBURG

Kontoinhaber: Finanzamt Lüneburg

IBAN: DE10240501100000000018

BIC: NOLADE21LBG

Zuständig für Postleitzahlen

19273

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Amt Neuhaus

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Grundsteuer A 425%
Grundsteuer B 490%
Gewerbesteuer 390%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank