Finanzamt An der Poststraße

In der Gemeinde An der Poststraße, die zum Burgenlandkreis in Sachsen-Anhalt gehört, ist das Finanzamt Naumburg zuständig. Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung schnell und unkompliziert einzureichen. Das Finanzamt Naumburg beantwortet auch Ihre Fragen zur steuerlichen Veranlagung und unterstützt Sie bei der Lohnsteuer. Achten Sie darauf, alle Belege ordnungsgemäß vorzubereiten und die Fristen für die Einreichung einzuhalten, um eventuelle Probleme mit Ihrem Steuerbescheid zu vermeiden. Sollte ein Umzug in eine andere Gemeinde anstehen, kann sich auch die Zuständigkeit des Finanzamts ändern. Nutzen Sie dazu unseren praktischen Finanzamt-Finder, um das zuständige Finanzamt für Ihre neue Adresse zu finden und sicherzustellen, dass Sie alle steuerlichen Verpflichtungen rechtzeitig erfüllen.

An der Poststraße im Überblick

Einwohner 1.571 807 männlich
764 weiblich
Fläche 44,7 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 72

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Steueroase Monheim: nur 250 % Hebesatz

Die Stadt Monheim am Rhein lockt mit einem Gewerbesteuer-Hebesatz von nur 250 % – einem der niedrigsten Deutschlands (Bundesschnitt ~360 %). Das Konzept hat die einst hochverschuldete Stadt zur reichen Kommune gemacht und sich zum bundesweit diskutierten Modell entwickelt.

Quelle: Handelsblatt

Naumburg

Adresse

Oststraße 26
06618 Naumburg

Postfach 12 51 , 06602 Naumburg

Kontakt

Telefon 03445 238-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 03445 238-4600

Finanzamtsnummer

3119

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 12.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Naumburg

IBAN: DE21810000000080001527

BIC: MARKDEF1810

Zuständig für Postleitzahlen

06647

Realsteuer-Hebesätze 2024 für An der Poststraße

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Grundsteuer A 300%
Grundsteuer B 300%
Gewerbesteuer 320%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank