Finanzamt Antdorf

Antdorf, eine Gemeinde im Kreis Weilheim-Schongau im Freistaat Bayern, ist dem Finanzamt Weilheim-Schongau zugeordnet. Wenn Sie in Antdorf wohnen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung bei diesem Finanzamt einzureichen. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zur Lohnsteuer steht Ihnen das Finanzamt mit kompetenter Beratung zur Seite. Informieren Sie sich rechtzeitig über die Fristen zur Abgabe Ihrer Steuererklärung, um eventuelle Nachteile zu vermeiden. Das Finanzamt gibt Ihnen auch Auskunft über Steuerbescheide und benötigt gegebenenfalls bestimmte Belege. Es ist wichtig zu beachten, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus dazu führen kann, dass sich das zuständige Finanzamt ändert. Verwenden Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion, um schnell das richtige Finanzamt für Ihren Wohnort zu finden.

Antdorf im Überblick

Einwohner 1.356 707 männlich
649 weiblich
Fläche 22,4 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 225

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Der Trauerredner und der schwarze Anzug

Ein Trauerredner wollte seine schwarze Kleidung von der Steuer absetzen – schließlich trage er sie nur im Beruf. Der Bundesfinanzhof entschied 2022: Nein. Ein schwarzer Anzug ist „bürgerliche Kleidung", die theoretisch auch privat getragen werden kann, und damit keine absetzbare typische Berufsbekleidung.

Quelle: BFH, Urteil vom 16.03.2022, VIII R 33/18

Weilheim-Schongau

Adresse

Hofstr. 23
82362 Weilheim

Postfach 1264 , 82352 Weilheim

Kontakt

Telefon 0881 184-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0881 184-500

Finanzamtsnummer

9168

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 07.30 – 12.30 Uhr
Di. 07.30 – 12.30 Uhr
Mi. 07.30 – 12.30 Uhr
Do. 07.30 – 12.30 Uhr
Fr. 07.30 – 12.30 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Hinweis

Servicezentrum Donnerstag zusätzlich von November – April von 13:30 – 16:30 Uhr
Online-Terminvereinbarung:
www.elster.de/eportal/uebersichtservicezentren
oder telefonisch:
Dienststelle Weilheim: 0881/184-132
Außenstelle Schongau: 0881/184-311

Bankverbindung

SPARKASSE OBERLAND

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE15703510300000020149

BIC: BYLADEM1WHM

Zuständig für Postleitzahlen

82387

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Antdorf

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Grundsteuer A 330%
Grundsteuer B 330%
Gewerbesteuer 340%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank