Finanzamt Antrifttal

Die Gemeinde Antrifttal gehört zum Vogelsbergkreis in Hessen und ist dem Finanzamt Alsfeld-Lauterbach Verwaltungsstelle Alsfeld zugeordnet. Hier können Sie Ihre Einkommensteuererklärung einreichen und erhalten umfassende Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Auch die Lohnsteuer gehört zu den Themen, die Sie mit den Mitarbeitern des Finanzamts besprechen können. Es ist wichtig, die Fristen im Blick zu behalten, um sicherzustellen, dass alle steuerlichen Angelegenheiten rechtzeitig erledigt sind. Denken Sie daran, dass bei einem Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise ein neues Finanzamt für Sie zuständig wird. Mit unserem Finanzamt-Finder können Sie schnell und einfach das richtige Finanzamt für Ihren Wohnort in Antrifttal finden, sodass Sie stets gut informiert sind.

Antrifttal im Überblick

Einwohner 1.754 874 männlich
880 weiblich
Fläche 26,6 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 172

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

„Notopfer Berlin" – die Briefmarken-Pflichtsteuer

Von 1948 bis 1956 musste auf fast jeden Brief in Westdeutschland zusätzlich eine 2-Pfennig-Marke „Notopfer Berlin" geklebt werden – eine Sondersteuer zugunsten des blockierten West-Berlin. Rund 20,7 Milliarden dieser Marken wurden gedruckt; sie brachten Milliarden ein.

Quelle: Tagesspiegel

Alsfeld-Lauterbach Verwaltungsstelle Alsfeld

Adresse

In der Rambach 11
36304 Alsfeld

Postfach 1263 , 36292 Alsfeld

Kontakt

Telefon 06631 790-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2601

Hinweis

Telefonische Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 18 Uhr. Termine nach Vereinbarung. Internet: www.finanzamt.hessen.de.

Bankverbindung

LANDESBANK HESSEN-THUERINGEN GIROZENTRALE

Kontoinhaber: Finanzamt Schwalm-Eder

IBAN: DE34500500000001000330

BIC: HELADEFFXXX

Zuständig für Postleitzahlen

36326

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Antrifttal

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Grundsteuer A 450%
Grundsteuer B 450%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank