Finanzamt Apenburg-Winterfeld

Apenburg-Winterfeld, ein kleiner Flecken im Altmarkkreis Salzwedel, Sachsen-Anhalt, gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Salzwedel. Wenn Sie in Apenburg-Winterfeld wohnen, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung direkt beim Finanzamt Salzwedel einreichen oder sich bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung an die dortigen Mitarbeiter wenden. Das Finanzamt bietet auch Unterstützung bei Lohnsteuerfragen und informiert Sie über Fristen sowie die benötigten Belege, die wichtig für Ihre Steuererklärung sind. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinweg kann zur Änderung des zuständigen Finanzamts führen. Nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion, um schnell das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt zu ermitteln.

Apenburg-Winterfeld im Überblick

Einwohner 1.652 849 männlich
803 weiblich
Fläche 59,4 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 66

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Das Branntweinmonopol zahlte drauf

Fast 100 Jahre lang regelte das Branntweinmonopol (ab 1919) den deutschen Schnaps-Markt. Am Ende war es ein Verlustgeschäft: Statt Einnahmen kostete es den Bund rund 80 Mio. Euro Zuschüsse pro Jahr. 2018 wurde es abgeschafft, die Beamten wechselten zum Zoll.

Quelle: Bundesfinanzministerium

Salzwedel

Adresse

Buchenallee 2
29410 Salzwedel

Postfach 21 51 , 29403 Salzwedel

Kontakt

Telefon 03901 857-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 03901 857-4600

Finanzamtsnummer

3106

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 12.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Salzwedel

IBAN: DE80810000000081001505

BIC: MARKDEF1810

Zuständig für Postleitzahlen

38486

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Apenburg-Winterfeld

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Grundsteuer A 300%
Grundsteuer B 300%
Gewerbesteuer 300%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank