Finanzamt Apfeldorf

In der Gemeinde Apfeldorf, die im Kreis Landsberg am Lech im Freistaat Bayern liegt, ist das Finanzamt Landsberg am Lech für die steuerlichen Belange zuständig. Wenn Sie hier wohnen, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung direkt beim Finanzamt einreichen und erhalten Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Die Mitarbeiter des Finanzamts stehen Ihnen bei der Klärung von Steuerbescheiden und der Bereitstellung notwendiger Belege zur Verfügung. Es ist wichtig, die Fristen für die Einreichung der Steuerunterlagen zu beachten, um eine fristgerechte Bearbeitung sicherzustellen. Achten Sie darauf, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus dazu führen kann, dass ein neues Finanzamt für Sie zuständig wird. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um das richtige Finanzamt für Ihren Wohnort zu ermitteln und die benötigten Informationen zu erhalten.

Apfeldorf im Überblick

Einwohner 1.208 590 männlich
618 weiblich
Fläche 12,3 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 223

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Oldtimer: 191,73 Euro pauschal – egal welcher Bolide

Wer ein H-Kennzeichen hat, zahlt für seinen Oldtimer eine pauschale Kfz-Steuer von genau 191,73 Euro im Jahr – unabhängig von Hubraum, PS oder CO₂-Ausstoß. Ein V12-Ferrari kostet damit steuerlich genauso viel wie ein alter Käfer.

Quelle: Finanztip

Landsberg am Lech

Adresse

Israel-Beker-Str. 20
86899 Landsberg am Lech

Kontakt

Telefon 08191 332-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 08191 332-108

Finanzamtsnummer

9131

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 07.30 – 12.30 Uhr
Di. 07.30 – 12.30 Uhr
Mi. 07.30 – 12.30 Uhr
Do. 07.30 – 12.30 Uhr
Fr. 07.30 – 12.30 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Hinweis

Donnerstag zusätzlich:16.00 - 18.00 Uhr (nicht im August und September)

Bankverbindung

SPARKASSE FUERSTENFELDBRUCK

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE20700530700008007221

BIC: BYLADEM1FFB

Zuständig für Postleitzahlen

86974

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Apfeldorf

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Grundsteuer A 330%
Grundsteuer B 330%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank