Finanzamt Argenschwang

Die Gemeinde Argenschwang im Kreis Bad Kreuznach, Rheinland-Pfalz, liegt im Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Bad Kreuznach. Wenn Sie hier wohnen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung direkt beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Zudem erhalten Sie Hilfe bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung und zur Lohnsteuer. Achten Sie darauf, alle Belege rechtzeitig einzureichen, um Fristen einzuhalten und eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus kann bedeuten, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Um schnell und unkompliziert herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort in Argenschwang Verantwortlichkeit hat, nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder. Mit diesem Tool behalten Sie den Überblick über Ihre steuerlichen Ansprechpartner.

Argenschwang im Überblick

Einwohner 2.643 1.356 männlich
1.287 weiblich
Fläche 14,1 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 267

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die Reichsfluchtsteuer – aus der Demokratie missbraucht

Die Reichsfluchtsteuer (25 % des Vermögens) wurde 1931 von der Regierung Brüning gegen Kapitalflucht eingeführt – nicht von den Nazis. Das NS-Regime nutzte sie jedoch zur Ausplünderung jüdischer Auswanderer: Von insgesamt rund 941 Mio. Reichsmark stammten über 90 % von rassistisch Verfolgten.

Quelle: LTO

Bad Kreuznach

Adresse

Ringstr. 10
55543 Bad Kreuznach

Postfach 1552 , 55505 Bad Kreuznach

Kontakt

Telefon 0671/7000
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0671/70011772

Finanzamtsnummer

2706

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

55595

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Argenschwang

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 385%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank