Finanzamt Argenthal

Argenthal, eine Gemeinde im Rhein-Hunsrück-Kreis in Rheinland-Pfalz, gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Simmern-Zell. Wenn Sie in Argenthal leben und Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten, können Sie dies direkt beim Finanzamt tun. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zur Lohnsteuer erhalten Sie hier ebenfalls kompetente Unterstützung. Es ist wichtig, sich über die Fristen zur Einreichung Ihrer Steuererklärungen im Klaren zu sein, um Verzögerungen zu vermeiden. Auch die Einsicht in Ihre Steuerbescheide sowie die Abgabe erforderlicher Belege ist unkompliziert möglich. Wenn Sie planen, umzuziehen, beachten Sie, dass sich Ihr zuständiges Finanzamt möglicherweise ändert. Unsere Finanzamt-Suchfunktion hilft Ihnen, das für Ihren neuen Wohnort zuständige Finanzamt schnell zu finden.

Argenthal im Überblick

Einwohner 50.775 25.531 männlich
25.244 weiblich
Fläche 69,8 km²
Gemeindetyp Große Kreisstadt
Bundestagswahlkreis 283

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Trüffel günstig, Babywindeln teuer

Im deutschen Mehrwertsteuer-Dschungel gelten Luxus-Lebensmittel wie Trüffel oder Wachteleier als „Grundnahrungsmittel" mit nur 7 %, während auf Babywindeln die vollen 19 % fällig werden. Ein Klassiker der oft als absurd kritisierten Steuersystematik.

Quelle: Handelsblatt

Simmern-Zell

Adresse

Schlossstr. 42
56856 Zell

Kontakt

Telefon 06761/8550
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06761/85532053

Finanzamtsnummer

2740

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

55496

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Argenthal

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank