Finanzamt Arnstein

Die Stadt Arnstein im Kreis Mansfeld-Südharz, Sachsen-Anhalt, gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Eisleben. Hier können Sie Ihre Einkommensteuererklärung einreichen und sich bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung beraten lassen. Das Finanzamt Eisleben unterstützt Sie auch bei Lohnsteueranliegen und teilt Ihnen Informationen über wichtige Fristen mit. Um eine reibungslose Bearbeitung Ihrer Steuerangelegenheiten zu gewährleisten, ist das Zusammenstellen aller erforderlichen Belege von großer Bedeutung. Bei einem Umzug in eine andere Gemeinde sollten Sie beachten, dass sich Ihre Finanzamt-Zuständigkeit ändern kann. Um das zuständige Finanzamt für Ihre neue Adresse zu finden, nutzen Sie gerne unseren Finanzamt-Finder. Das Team des Finanzamts Eisleben steht Ihnen jederzeit für Ihre steuerlichen Fragen zur Verfügung.

Arnstein im Überblick

Einwohner 6.123 3.068 männlich
3.055 weiblich
Fläche 122,3 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 73

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Quelle: Bayerisches Landesportal

Eisleben

Adresse

Bahnhofsring 10
06295 Eisleben

Kontakt

Telefon 03475 725-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 03475 725-4600

Finanzamtsnummer

3118

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 12.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Eisleben

IBAN: DE49810000000080001508

BIC: MARKDEF1810

Zuständig für Postleitzahlen

06456

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Arnstein

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Grundsteuer A 350%
Grundsteuer B 370%
Gewerbesteuer 345%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank