Finanzamt Artlenburg

Der Flecken Artlenburg im Kreis Lüneburg, Niedersachsen, wird vom Finanzamt Lüneburg betreut. Als Einwohner von Artlenburg können Sie Ihre Einkommensteuererklärung direkt beim Finanzamt einreichen und bei Bedarf Fragen zur steuerlichen Veranlagung stellen. Die Mitarbeiter des Finanzamts sind gut geschult und helfen Ihnen gerne bei allen Anliegen, die Ihre Lohnsteuer, Steuerbescheide oder notwendige Belege betreffen. Es ist ratsam, die entsprechenden Fristen für die Einreichung Ihrer Erklärungen einzuhalten, um negative Konsequenzen zu vermeiden. Bei einem Umzug in eine andere Gemeinde kann es vorkommen, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Damit Sie immer die richtige Anlaufstelle finden, empfehlen wir unseren Finanzamt-Finder, der Ihnen bei der Suche nach dem passenden Finanzamt behilflich ist.

Artlenburg im Überblick

Einwohner 1.769 883 männlich
886 weiblich
Fläche 11,8 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 37

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Fast eine Billion Euro Steuern in einem Jahr

2024 nahm der deutsche Staat rund 947,7 Milliarden Euro an Steuern ein – ein Plus von 32 Milliarden gegenüber dem Vorjahr. Für 2025 weist die amtliche Statistik bereits rund 990 Milliarden Euro aus, die Schwelle zur Steuer-Billion rückt näher.

Quelle: Destatis – Steuereinnahmen

Lüneburg

Adresse

Am Alt. Eisenwerk 4
21339 Lüneburg

Postfach 1540 , 21305 Lüneburg

Kontakt

Telefon 04131 305-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2333

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. 08.00 – 12.00 Uhr
Do. 08.00 – 12.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

SPARKASSE LUENEBURG

Kontoinhaber: Finanzamt Lüneburg

IBAN: DE10240501100000000018

BIC: NOLADE21LBG

Zuständig für Postleitzahlen

21380

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Artlenburg

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Grundsteuer A 380%
Grundsteuer B 405%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank