Finanzamt Arzberg

Die Gemeinde Arzberg im Kreis Nordsachsen, Freistaat Sachsen, hat das Finanzamt Oschatz als zuständige Behörde. Wenn Sie in Arzberg wohnen, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung bequem über das Finanzamt einreichen und sich bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung an die Mitarbeiter wenden. Das Finanzamt bietet Ihnen wichtige Informationen zu Fristen und hilft Ihnen, notwendige Belege richtig einzureichen. Für eine einfache und schnelle Orientierung, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist, können Sie unseren Finanzamt-Finder nutzen. Falls Sie einen Umzug planen und dabei die Gemeindegrenzen überschreiten, denken Sie daran, dass dann möglicherweise ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Informieren Sie sich rechtzeitig über Ihre steuerlichen Angelegenheiten, um keine Fristen zu versäumen.

Arzberg im Überblick

Einwohner 1.815 970 männlich
845 weiblich
Fläche 58,6 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 150

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Pferd 7 %, Esel 19 %

Lebende Pferde werden mit ermäßigten 7 % Mehrwertsteuer besteuert, lebende Esel dagegen mit vollen 19 %. Kurioserweise fallen Maultiere und Maulesel – Kreuzungen aus beiden – wieder unter die 7 %.

Quelle: evangelisch.de

Oschatz

Adresse

Dresdener Str. 77
04758 Oschatz

Postfach 1265 , 04752 Oschatz

Kontakt

Telefon 03435 978-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 03435 978-366

Finanzamtsnummer

3239

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 07.30 – 15.00 Uhr
Di. 07.30 – 17.00 Uhr
Mi. 07.30 – 13.30 Uhr
Do. 07.30 – 18.00 Uhr
Fr. 07.30 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Oschatz

IBAN: DE28860000000086001511

BIC: MARKDEF1860

Zuständig für Postleitzahlen

04886

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Arzberg

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Grundsteuer A 300%
Grundsteuer B 390%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank