Finanzamt Asbach

Die Gemeinde Asbach, gelegen im Kreis Neuwied in Rheinland-Pfalz, gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Neuwied. Hier können Einwohner ihre Einkommensteuererklärung einreichen und erhalten Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Die Mitarbeitenden des Finanzamts helfen auch bei Lohnsteueranliegen und stehen Ihnen bei Fragen zu Steuerbescheiden gerne zur Verfügung. Achten Sie darauf, alle relevanten Fristen einzuhalten und Belege rechtzeitig einzureichen, um Verzögerungen zu vermeiden. Beachten Sie, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde dazu führen kann, dass ein anderes Finanzamt zuständig wird. Mit unserem Finanzamt-Finder können Sie problemlos herausfinden, an welches Finanzamt Sie sich wenden müssen.

Asbach im Überblick

Einwohner 5.584 2.732 männlich
2.852 weiblich
Fläche 2,8 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 281

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Merz und der Bierdeckel – heute im Museum

In 2003 versprach Friedrich Merz eine Steuererklärung, die „auf einen Bierdeckel" passt. Der Original-Bierdeckel liegt heute im Haus der Geschichte in Bonn – neben Jens Lehmanns WM-Spickzettel. Merz selbst räumte später ein: „obwohl die Rechnung falsch ist".

Quelle: Haus der Geschichte

Neuwied

Adresse

Augustastr. 70
56564 Neuwied

Postfach 1561 , 56505 Neuwied

Kontakt

Telefon 02631/9100
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 02631/91029906

Finanzamtsnummer

2732

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

53567

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Asbach

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Grundsteuer A 350%
Grundsteuer B 475%
Gewerbesteuer 385%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank