Finanzamt Aschau a.Inn

In der Gemeinde Aschau a.Inn, die im Kreis Mühldorf a.Inn im Freistaat Bayern liegt, ist das Finanzamt Mühldorf zuständig. Wenn Sie Ihre Einkommensteuererklärung abgeben möchten oder Fragen zur steuerlichen Veranlagung haben, können Sie sich direkt an das Finanzamt Mühldorf wenden. Die Mitarbeiter helfen Ihnen auch bei Fragen zur Lohnsteuer und unterstützen Sie bei der Zusammenstellung der erforderlichen Belege. Achten Sie darauf, die Fristen zur Einreichung zu beachten, um mögliche Nachteile zu vermeiden. Ein Umzug in eine andere Gemeinde könnte dazu führen, dass ein neues Finanzamt zuständig wird. Um sicherzustellen, welches Finanzamt für Sie zuständig ist, nutzen Sie unseren praktischen Finanzamt-Finder.

Aschau a.Inn im Überblick

Einwohner 3.245 1.626 männlich
1.619 weiblich
Fläche 20,8 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 211

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die „Türkensteuer" – Krieg gegen die Osmanen auf Pump

Vom 15. bis 18. Jahrhundert finanzierte das Heilige Römische Reich die Abwehr der Osmanen über die „Türkensteuer" (auch „Türkenpfennig" oder „Gemeiner Pfennig"). Der Kaiser durfte sie nicht einfach erheben, sondern musste die Reichsstände auf den Reichstagen darum bitten.

Quelle: regionalgeschichte.net

Mühldorf

Adresse

Katharinenplatz 16
84453 Mühldorf

Postfach 1369 , 84445 Mühldorf

Kontakt

Telefon 08631 616-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 08631 616-100

Finanzamtsnummer

9141

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 07.45 – 13.00 Uhr
Di. 07.45 – 13.00 Uhr
Mi. 07.45 – 13.00 Uhr
Do. 07.45 – 17.00 Uhr
Fr. 07.45 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Hinweis

Online-Terminvereinbarung:
www.elster.de/eportal/uebersichtservicezentren
oder telefonisch: 08631/616-338

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE36700000000071001503

BIC: MARKDEF1700

Zuständig für Postleitzahlen

84544

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Aschau a.Inn

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Grundsteuer A 250%
Grundsteuer B 250%
Gewerbesteuer 300%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank