Finanzamt Aschersleben

Aschersleben, eine Stadt im Salzlandkreis in Sachsen-Anhalt, fällt in den Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Quedlinburg. Wenn Sie in Aschersleben wohnen und Ihre Einkommensteuererklärung abgeben möchten, können Sie dies direkt beim Finanzamt Quedlinburg tun. Die Mitarbeiter des Finanzamts stehen Ihnen für Fragen zu Ihrer steuerlichen Veranlagung, Lohnsteuer und wichtigen Fristen zur Verfügung. Ein Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde kann bedeuten, dass Sie ein anderes Finanzamt aufsuchen müssen. Daher ist es wichtig, vor einem Umzug die Zuständigkeit zu klären. Mit unserer praktischen Finanzamt-Suchfunktion können Sie schnell herausfinden, welches Finanzamt für Ihren neuen Wohnort zuständig ist. Die Bürger von Aschersleben profitieren somit von einer verlässlichen Unterstützung bei allen steuerlichen Angelegenheiten.

Aschersleben im Überblick

Einwohner 25.647 12.319 männlich
13.328 weiblich
Fläche 156,8 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 68

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Quelle: Bayerisches Landesportal

Quedlinburg

Adresse

Klopstockweg 21
06484 Quedlinburg

Postfach 14 20 , 06472 Quedlinburg

Kontakt

Telefon 03946 529-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 03946 529-4600

Finanzamtsnummer

3117

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.30 – 12.00 Uhr
Di. 08.30 – 12.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08.30 – 12.00 Uhr
Fr. 08.30 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Quedlinburg

IBAN: DE58810000000026801502

BIC: MARKDEF1810

Zuständig für Postleitzahlen

06449

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Aschersleben

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Grundsteuer A 400%
Grundsteuer B 420%
Gewerbesteuer 430%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank