Finanzamt Asendorf

Die Gemeinde Asendorf im Kreis Harburg, Niedersachsen, gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Winsen (Luhe). Hier können die Bewohner ihre Einkommensteuererklärung einreichen und erhalten Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Auch Anliegen wie Lohnsteuer und die Klärung von Fristen sowie Steuerbescheiden fallen in den Kompetenzbereich des Finanzamts. Es ist ratsam, alle relevanten Belege sorgfältig zu sammeln, um eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um das zuständige Finanzamt für Asendorf zu ermitteln. Denken Sie daran, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise einen Wechsel des Finanzamts zur Folge hat, was insbesondere für Ihre steuerlichen Angelegenheiten von Bedeutung ist.

Asendorf im Überblick

Einwohner 2.181 1.065 männlich
1.116 weiblich
Fläche 14,7 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 36

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Hunde zahlen, Katzen nicht

Die Hundesteuer gibt es in Deutschland seit dem 19. Jahrhundert – Katzen, Wellensittiche oder Pferde bleiben dagegen steuerfrei. Je nach Gemeinde reicht der Satz von 0 Euro bis über 1.000 Euro im Jahr für einen „Listenhund".

Quelle: Destatis – Rekordeinnahmen Hundesteuer

Winsen (Luhe)

Adresse

Von-Somnitz-Ring 6
21423 Winsen

Postfach 1329 , 21413 Winsen

Kontakt

Telefon 04171 656-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2350

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 12.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

SPARKASSE HARBURG-BUXTEHUDE

Kontoinhaber: Finanzamt Winsen / Luhe

IBAN: DE80207500000007051519

BIC: NOLADE21HAM

Zuständig für Postleitzahlen

21271

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Asendorf

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Grundsteuer A 380%
Grundsteuer B 380%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank