Finanzamt Assamstadt

In der Gemeinde Assamstadt, die zum Main-Tauber-Kreis in Baden-Württemberg gehört, ist das Finanzamt Tauberbischofsheim zuständig. Hier können Sie Ihre jährliche Einkommensteuererklärung entweder selbst einreichen oder über einen Steuerberater abwickeln lassen. Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zur Lohnsteuer können Sie direkt an Ihr Finanzamt richten, welches Ihnen auch bei der Einhaltung von Fristen zur Seite steht. Die Ausstellung von Steuerbescheiden erfolgt ebenfalls durch das Finanzamt, weshalb die korrekte Ablage aller Belege wichtig ist. Sollten Sie aus Assamstadt wegziehen, könnte sich Ihr zuständiges Finanzamt ändern, was Sie im Auge behalten sollten. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um schnell herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren neuen Wohnort zuständig ist.

Assamstadt im Überblick

Einwohner 494 245 männlich
249 weiblich
Fläche 4,4 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 201

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Absetzbar?

Schmiergeld war früher steuerlich absetzbar

Bis Ende der 1990er-Jahre konnten deutsche Unternehmen Bestechungs- und Schmiergelder als „nützliche Aufwendungen" steuerlich als Betriebsausgaben absetzen. Erst mit Gesetzesänderungen ab 1999 und vollständig ab 2002 wurde dieser Abzug abgeschafft.

Quelle: Haufe – Schmiergelder als Betriebsausgaben?

Tauberbischofsheim

Adresse

Dr.-Burger-Str. 1
97941 Tauberbischofsheim

Kontakt

Telefon 09341 804-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 09341 804-244

Finanzamtsnummer

2880

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

SPARKASSE TAUBERFRANKEN

IBAN: DE45673525650000025866

BIC: SOLADES1TBB

Zuständig für Postleitzahlen

97959

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Assamstadt

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Grundsteuer A 370%
Grundsteuer B 340%
Gewerbesteuer 370%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank