Finanzamt Asselfingen

Asselfingen, eine charmante Gemeinde im Alb-Donau-Kreis von Baden-Württemberg, fällt in den Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Ulm. Wenn Sie dort wohnen, ist es von Vorteil zu wissen, dass Sie Ihre Einkommensteuererklärung direkt bei diesem Finanzamt einreichen können. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zu Lohnsteuerangelegenheiten sind die Mitarbeiter stets bereit, zu helfen. Es ist ratsam, sich über die Fristen zur Einreichung von Steuererklärungen sowie die Zustellung von Steuerbescheiden zu informieren, um mögliche Fristversäumnisse zu vermeiden. Bei einem Umzug in eine andere Gemeinde kann es jedoch sein, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Um das für Ihren Wohnort passende Finanzamt zu finden, verwenden Sie unseren Finanzamt-Finder. Das Finanzamt Ulm ist auch eine Anlaufstelle für die Einreichung der benötigten Belege.

Asselfingen im Überblick

Einwohner 1.844 929 männlich
915 weiblich
Fläche 14,9 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 210

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die Reichsfluchtsteuer – aus der Demokratie missbraucht

Die Reichsfluchtsteuer (25 % des Vermögens) wurde 1931 von der Regierung Brüning gegen Kapitalflucht eingeführt – nicht von den Nazis. Das NS-Regime nutzte sie jedoch zur Ausplünderung jüdischer Auswanderer: Von insgesamt rund 941 Mio. Reichsmark stammten über 90 % von rassistisch Verfolgten.

Quelle: LTO

Ulm

Adresse

Wagnerstr. 2
89077 Ulm

Postfach 1860 , 89008 Ulm

Kontakt

Telefon 0731/1030
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0731/103800

Finanzamtsnummer

2888

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE13630000000063001500

BIC: MARKDEF1630

Zuständig für Postleitzahlen

89176

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Asselfingen

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Grundsteuer A 330%
Grundsteuer B 310%
Gewerbesteuer 340%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank