Finanzamt Attenkirchen

Die Gemeinde Attenkirchen im Kreis Freising, Freistaat Bayern, hat das Finanzamt Freising für steuerliche Angelegenheiten zuständig. Hier können die Einwohner ihre Einkommensteuererklärung problemlos einreichen, sei es digital oder in Papierform. Bei Fragen zur Lohnsteuer oder zur steuerlichen Veranlagung stehen Ihnen die kompetenten Mitarbeiter des Finanzamtes jederzeit zur Verfügung. Es ist wichtig, sich über die Fristen zur Abgabe der Steuererklärung im Klaren zu sein, um mögliche Verzögerungen und Nachteile zu vermeiden. Auch bei Unklarheiten bezüglich Steuerbescheiden und erforderlichen Unterlagen kann das Finanzamt wertvolle Hilfestellung bieten. Nutzen Sie dazu gerne unsere Finanzamt-Suchfunktion, um schnell das zuständige Finanzamt für Ihren Wohnort zu ermitteln. Bedenken Sie außerdem, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise den Wechsel zu einem anderen Finanzamt mit sich bringt. Bei Fragen oder Anliegen zögern Sie nicht, sich direkt an das Finanzamt zu wenden.

Attenkirchen im Überblick

Einwohner 2.760 1.405 männlich
1.355 weiblich
Fläche 16,1 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 213

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Auch die Liebe zahlt Steuern

Die Rechtsprechung stellte schon früh klar: Einkünfte aus Prostitution sind steuerpflichtig. Lange galten sie als „sonstige Einkünfte"; heute werden sie regulär besteuert – getreu dem römischen Grundsatz, dass Geld nicht stinkt.

Quelle: LTO – BFH zur Besteuerung der Sexarbeit

Freising

Adresse

Prinz-Ludwig-Str. 26
85354 Freising

Postfach 1343 , 85313 Freising

Kontakt

Telefon 08161 493-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 08161 493-4470

Finanzamtsnummer

9115

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 07.30 – 12.00 Uhr
Di. 07.30 – 12.00 Uhr
Mi. 07.30 – 12.00 Uhr
Do. 07.30 – 12.00 Uhr
Fr. 07.30 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

UNICREDIT BANK GMBH (HYPOVEREINSBANK)

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE39700211800004001010

BIC: HYVEDEMM418

Zuständig für Postleitzahlen

85395

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Attenkirchen

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Grundsteuer A 350%
Grundsteuer B 350%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank