Finanzamt Aub

Die Gemeinde Aub im Kreis Würzburg, Freistaat Bayern, gehört zum Finanzamt Würzburg mit Außenstelle Ochsenfurt. Hier können Bürger ihre Einkommensteuererklärung einreichen, was ein wichtiger Schritt zur korrekten steuerlichen Veranlagung ist. Bei Fragen zu Lohnsteuer oder Fristen stehen die Mitarbeiter des Finanzamtes bereit, um alle Unklarheiten zu beseitigen. Es ist wichtig, die Fristen zur Abgabe der Erklärungen zu beachten, um mögliche Verspätungszuschläge zu vermeiden. Ein Umzug in eine andere Gemeinde kann dazu führen, dass ein neues Finanzamt zuständig wird. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um schnell herauszufinden, an welches Finanzamt sich die Bürger von Aub wenden sollten. Bei Anliegen wie Steuerbescheiden oder benötigten Belegen ist das Finanzamt der richtige Ansprechpartner.

Aub im Überblick

Einwohner 1.370 718 männlich
652 weiblich
Fläche 17,5 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 250

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die Reichsfluchtsteuer – aus der Demokratie missbraucht

Die Reichsfluchtsteuer (25 % des Vermögens) wurde 1931 von der Regierung Brüning gegen Kapitalflucht eingeführt – nicht von den Nazis. Das NS-Regime nutzte sie jedoch zur Ausplünderung jüdischer Auswanderer: Von insgesamt rund 941 Mio. Reichsmark stammten über 90 % von rassistisch Verfolgten.

Quelle: LTO

Würzburg mit Außenstelle Ochsenfurt

Adresse

Ludwigstr. 25
97070 Würzburg

Kontakt

Telefon 0931 387-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0931 387-4444

Finanzamtsnummer

9257

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 07.30 – 13.00 Uhr
Di. 07.30 – 13.00 Uhr
Mi. 07.30 – 13.00 Uhr
Do. 07.30 – 17.00 Uhr
Fr. 07.30 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

BAYERISCHE LANDESBANK, MUENCHEN

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE25700500000004360593

BIC: BYLADEMMXXX

Zuständig für Postleitzahlen

97239

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Aub

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Grundsteuer A 395%
Grundsteuer B 395%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank