Finanzamt Auenwald

Auenwald gehört ebenfalls zum Rems-Murr-Kreis in Baden-Württemberg und wird vom Finanzamt Backnang betreut. Wenn Sie in Auenwald wohnen und Fragen zur Einkommensteuererklärung haben oder diese einreichen möchten, ist das Finanzamt Ihr Ansprechpartner. Auch bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung, zur Lohnsteuer sowie zu Fristen und Steuerbescheiden stehen Ihnen die Mitarbeiter des Finanzamts zur Verfügung. Wichtig zu beachten ist, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinweg dazu führen kann, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Um das passende Finanzamt zu finden, können Sie unseren Finanzamt-Finder nutzen, der Ihnen hilft, die richtigen Informationen zu Ihrem Wohnort zu erhalten.

Auenwald im Überblick

Einwohner 1.074 556 männlich
518 weiblich
Fläche 9,3 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 201

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Köln besteuert Sex pro Quadratmeter

Köln erhebt eine „Steuer auf Vergnügungen sexueller Art": Betreiber von Bordellen oder Studios zahlen pro Öffnungstag 3 Euro für je 10 m² Geschäftsfläche – auch für Flure und Wartebereiche. Die Stadt nahm damit schon über eine Million Euro im Jahr ein.

Quelle: Stadt Köln

Backnang

Adresse

Spinnerei 48
71522 Backnang

Postfach 1260 , 71502 Backnang

Kontakt

Telefon 07191 12-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07191 12-221

Finanzamtsnummer

2851

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE07600000000060201501

BIC: MARKDEF1600

Zuständig für Postleitzahlen

71547, 71549

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Auenwald

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Grundsteuer A 320%
Grundsteuer B 360%
Gewerbesteuer 360%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank