Finanzamt Auhagen

Auhagen gehört zum Kreis Schaumburg in Niedersachsen und wird steuerlich vom Finanzamt Stadthagen betreut. In dieser Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung einzureichen und erhalten Unterstützung zu Fragen der steuerlichen Veranlagung sowie zur Lohnsteuer. Die Beachtung von Fristen ist dabei von großer Bedeutung, um rechtzeitig alle notwendigen Informationen einzureichen. Bei Fragen zu Steuerbescheiden und den erforderlichen Belegen sind die Mitarbeitenden im Finanzamt gerne behilflich. Um die richtige Anlaufstelle für Ihre steuerlichen Anliegen zu finden, können Sie unseren Finanzamt-Finder nutzen. Denken Sie daran, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde bedeuten kann, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird, was zu beachten ist.

Auhagen im Überblick

Einwohner 1.271 643 männlich
628 weiblich
Fläche 12,4 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 40

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die „Steuer, die Napoleon schlug"

Die erste moderne Einkommensteuer der Welt führte der britische Premier William Pitt der Jüngere 1799 ein – ausdrücklich, um den Krieg gegen Napoleon zu finanzieren. Sie galt als „Königin der Steuern" und wurde 1816, ein Jahr nach Waterloo, zunächst wieder abgeschafft.

Quelle: Wikipedia – Einkommensteuer (Vereinigtes Königreich)

Stadthagen

Adresse

Schloß
31655 Stadthagen

Kontakt

Telefon 05721 705-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2344

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 12.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

SPARKASSE SCHAUMBURG

Kontoinhaber: Finanzamt Stadthagen

IBAN: DE58255514800470140401

BIC: NOLADE21SHG

Zuständig für Postleitzahlen

31553

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Auhagen

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Grundsteuer A 400%
Grundsteuer B 400%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank