Finanzamt Aulendorf

In der Stadt Aulendorf, die zum Ravensburg-Kreis in Baden-Württemberg gehört, ist das Finanzamt Ravensburg für steuerliche Belange zuständig. Die Bürger von Aulendorf können ihre Einkommensteuererklärungen dort einreichen und professionelle Hilfe bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung erhalten. Das Finanzamt Ravensburg unterstützt Sie auch bei der Klärung von Lohnsteuerfragen sowie bei der Einhaltung von Fristen für die Einreichung von Steuererklärungen. Bei Bedarf können Sie Steuerbescheide beantragen und Belege einreichen. Um das zuständige Finanzamt für Ihren Wohnort zu finden, nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder. Beachten Sie, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus möglicherweise einen Wechsel des zuständigen Finanzamts nach sich zieht. Es lohnt sich, sich im Vorfeld über die neuen Zuständigkeiten zu informieren, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Aulendorf im Überblick

Einwohner 922 468 männlich
454 weiblich
Fläche 29,2 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 209

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Der Trauerredner und der schwarze Anzug

Ein Trauerredner wollte seine schwarze Kleidung von der Steuer absetzen – schließlich trage er sie nur im Beruf. Der Bundesfinanzhof entschied 2022: Nein. Ein schwarzer Anzug ist „bürgerliche Kleidung", die theoretisch auch privat getragen werden kann, und damit keine absetzbare typische Berufsbekleidung.

Quelle: BFH, Urteil vom 16.03.2022, VIII R 33/18

Ravensburg

Adresse

Broner Platz 12
88250 Weingarten

Postfach 4062 , 88219 Weingarten

Kontakt

Telefon 0751 403-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0751 403-303

Finanzamtsnummer

2877

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA ↑:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE10630000000065001500

BIC: MARKDEF1630

Zuständig für Postleitzahlen

88321, 88322, 88323, 88325, 88326

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Aulendorf

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Grundsteuer A 600%
Grundsteuer B 600%
Gewerbesteuer 370%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank