Finanzamt Aull

Die Gemeinde Aull, die im Rhein-Lahn-Kreis von Rheinland-Pfalz liegt, gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Montabaur-Diez. Wenn Sie in Aull leben, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung dort einreichen und sich bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung beraten lassen. Das Finanzamt ist auch für Lohnsteuerangelegenheiten zuständig und gibt Ihnen Informationen zu den Fristen, die Sie beachten sollten. Bei einem Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus kann es sein, dass sich das zuständige Finanzamt ändert. Um sicherzustellen, dass Sie die richtige Behörde kontaktieren, hilft Ihnen unser Finanzamt-Finder, das zuständige Finanzamt für Ihren Wohnort schnell zu finden.

Aull im Überblick

Einwohner 2.529 1.253 männlich
1.276 weiblich
Fläche 3,6 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 282

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Steueroase Monheim: nur 250 % Hebesatz

Die Stadt Monheim am Rhein lockt mit einem Gewerbesteuer-Hebesatz von nur 250 % – einem der niedrigsten Deutschlands (Bundesschnitt ~360 %). Das Konzept hat die einst hochverschuldete Stadt zur reichen Kommune gemacht und sich zum bundesweit diskutierten Modell entwickelt.

Quelle: Handelsblatt

Montabaur-Diez

Adresse

Koblenzer Str. 15
56410 Montabaur

Postfach 1461 , 56404 Montabaur

Kontakt

Telefon 02602/1210
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 02602/12127099

Finanzamtsnummer

2730

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

65582

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Aull

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank