Finanzamt Aurach

Die Gemeinde Aurach im Kreis Ansbach, Freistaat Bayern, fällt unter die Zuständigkeit des Finanzamts Mittelfranken-West (bis 31.12.2025 FA Ansbach mit Außenstellen). Hier haben die Einwohner die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung einfach einzureichen und Unterstützung bei steuerlichen Fragen zu erhalten. Das Finanzamt bietet umfassende Hilfe zur steuerlichen Veranlagung, Lohnsteuer und den dazugehörigen Fristen. Auch die Bearbeitung von Steuerbescheiden und die Verwaltung von Belegen sind Bestandteil des Serviceangebots. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus kann jedoch dazu führen, dass ein neues Finanzamt zuständig wird. Um schnell herauszufinden, welches Finanzamt für Ihre neue Adresse zuständig ist, nutzen Sie bitte unsere Finanzamt-Finder-Funktion. Aurach überzeugt nicht nur durch seine ländliche Idylle, sondern auch durch den kompetenten Service in Steuerfragen.

Aurach im Überblick

Einwohner 3.104 1.538 männlich
1.566 weiblich
Fläche 36,7 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 240

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Umzug fürs Homeoffice? Finanzamt zahlt nicht mit

Wer in eine größere Wohnung zieht, um endlich ein Arbeitszimmer einzurichten, kann die Umzugskosten nicht absetzen. Der Bundesfinanzhof entschied 2025: Ein solcher Umzug zählt zur privaten Lebensführung – auch im Homeoffice-Zeitalter.

Quelle: Bundesfinanzhof, Az. VI R 3/23

Mittelfranken-West (203) (bis 31.12.2025 FA Ansbach mit Außenstellen)

Adresse

Mozartstr. 25
91522 Ansbach

Postfach 608 , 91511 Ansbach

Kontakt

Telefon 0981 16-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0981 16-333

Finanzamtsnummer

9203

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 08.30 – 13.00 Uhr
Di. 08.30 – 13.00 Uhr
Mi. 08.30 – 13.00 Uhr
Do. 07.30 – 17.00 Uhr
Fr. 08.30 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Hinweis

Für Sie zuständig sind alle Standorte des Finanzamts Mittelfranken-West.

Online-Terminvereinbarung:
www.elster.de/eportal/uebersichtservicezentren
oder telefonisch:
Standort Ansbach: 0981/16176
Standort Dinkelsbühl: 0981/16644
Standort Rothenburg: 0981/16541

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE80760000000076501500

BIC: MARKDEF1760

Zuständig für Postleitzahlen

91589

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Aurach

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Grundsteuer A 380%
Grundsteuer B 380%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank